Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Warum wir uns gegen Windkraftanlagen im Wald einsetzen

Die geplanten industriellen Windkraftanlagen würden erhebliche Eingriffe in Wald und Landschaft des Zürcher Weinlands verursachen. Unsere Kritik richtet sich nicht grundsätzlich gegen erneuerbare Energie, sondern gegen Projekte, die ökologische, wirtschaftliche und landschaftliche Aspekte ungenügend berücksichtigen.

Zentrale Gründe

Der Wald erfüllt wichtige Funktionen

Unsere Wälder sind CO₂-Speicher, Trinkwasserspeicher, Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Erholungsraum für die Bevölkerung. Zudem liefern sie den nachhaltigen Rohstoff Holz. Eingriffe dieser Grössenordnung gefährden diese Funktionen langfristig. Wer für diese Schäden haftet ist vollkommen unklar.

Massive Veränderung des Landschaftsbildes

Mit einer Höhe von bis 265 Metern entstellen industrielle Windkraftanlagen das Landschaftsbild des Zürcher Weinlands dauerhaft. Die vorgesehenen sogenannten Eignungsgebiete respektieren weder den Ortsbildschutz- (ISOS) noch Landschaftsschutzgebiete.

Waldzerstörung

Für Fundamente, Installationsflächen und Erschliessung müssen Waldflächen gerodet und breite Erschliessungsstrassen gebaut werden. Pro Anlage geht für Stellfläche und Erschliessung rund eine Hektare Wald langfristig verloren. Ob und wo Realersatz für diese Flächen geleistet werden soll ist im Richtplanentwurf nicht definiert, es muss davon ausgegangen werden, dass dieser Wald nicht oder durch Pseudoaufwertungen 'ersetzt' werden wird. Der Bau der Anlagen beinträchtigt nicht nur die unmittelbar betroffene Waldfläche. Unter anderem durch die entstehenden Hitzeinseln und die veränderten Windverhältnisse wird auch der umliegende Wald beeinträchtigt. Das seit über 150 Jahren bestehende Waldgesetz, welches grossflächige Rodungen und Bauten im Wald verbietet, wird für den Bau der Windturbinen einfach ausser Kraft gesetzt.

Einschränkung unserer Lebensqualität

Windkraftanlagen verursachen unter anderem Lärm, Schattenwurf sowie Eiswurf. Diese Effekte beinträchtigen die Lebensqualität der Bevölkerung in der Umgebung erheblich. Da in der Schweiz keine Mindestabstände vorgeschrieben sind, können die Anlagen wenige hundert Meter neben bewohnten Bauten erstellt werden.

Wertverlust unserer Liegenschaften

Gemäss konservativer Annahme des Hauseigentümerverbandes beträgt die Wertminderung bei einem Abstand von 300 Metern zur Liegenschaft rund 25 Prozent. Bei einem Abstand von 1’000 Metern sind es im 8 Prozent. Dies gilt allerdings nur für wenige Turbinen. Bei einer Windturbinendichte wie sie im Zürcher Weinland und nördlich Winterthur vorgesehen ist, wird der Wertverlust

Fehlende Wirtschaftlichkeit in windschwacher Region

Der Bau von Windkraftanlagen in windschwachen Regionen ist wirtschaftlich äusserst fragwürdig. Ohne erhebliche Subventionen (die Rede ist von 60%) ist ein 'wirtschaftlicher' Betrieb dieser Anlagen nicht möglich.

Missachtung von Eigentumsrechten und Gemeindeautonomie

Gemäss Zürcher Richtplanentwurf und Bundesgesetzgebung haben weder die Grundeigentümer noch die betroffenene Gemeinden ein Mitspracherecht wo und ob industrielle Windkraftanlagen auf ihrem Land erstellt werden dürfen. Damit werden die Eigentumsrechte der Waldeigentümer und der Landwirtschaftslandeigentümer (für Erschliessungen und Walderssatz) und die Gemeindeautonomie missachtet.

Unklarer Rückbau und Entsorgung und Haftungsfragen

Es ist nicht klar, wer für Rückbau und Entsorgung aufkommt - insbesondere im Falle eines Konkurses eines Anlagenbetreibers. Klare Regelungen darüber das die Fundamentplatten bei einem Rückbau entfernt werden müssen oder was im Falle eines Brandes auf immenser Höhe mitten im Wald geschieht fehlen.

Fragwürdige Standortwahl

Die Konzentration von möglichen Standorten im Zürcher Weinland wirft grundsätzliche Fragen zur Standortwahl auf. Faktoren wie Windverhältnisse, Landschaftsschutz und Ortsbild, Tier- und Pflanzenwelt wurden dabei nicht oder nicht ausreichend untersucht und entsprechend auch nicht berücksichtigt.

Argumente

Trinkwasserspeicher
Unser Wald ist CO2- und Trinkwasserspeicher, Lebens- und Erholungsraum und Lieferant unseres nachwachsenden Rohstoffes Holz

Dimensionen
Mit rund 250 Meter Höhe würden die industriellen Windkraftanlagen unsere Landschaft absolut dominieren

Emissionen
Die Emissionen wie Lärm, Schatten- und Eiswurf würden unsere Lebensqualität massiv beeinträchtigen

Erschliessung
Die Erschliessungsbauten und Anlagen würden gewaltige Schneisen in Wald und Landschaft schlagen

Kosten-Nutzen-Verhältnis
Ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht gegeben - nur mit massiven Subventionen ist der Bau von Windkraftanlagen überhaupt möglich

Orts- und Landschaftsschutz
Der Orts- und Landschaftschutz und Tierschutz wurde bei der Auswahl der Eignungsstandorte weitgehend ausser Acht gelassen

Waldzerstörung
Rund eine Hektare unseres Waldes würde pro Windrad zerstört - Realersatz ist nicht gesichert und Wiederaufforstung dauert Jahrzehnte

Unsere Haltung

Wir setzen uns für eine Energiepolitik ein, die erneuerbare Energien fördert, gleichzeitig aber Natur, Landschaft und lokale Bevölkerung respektiert.

Unsere Anliegen

Die IG Wald ohne Windräder engagiert sich für eine ausgewogene Energiepolitik und für den Schutz der Wälder im Zürcher Weinland. 

Unsere wichtigsten Forderungen:

Die Richtplanvorlage ist zurückzuweisen

Die Richtplanvorlage zu den Windenergie-Eignungsgebieten ist zur ordentlichen Sachverhaltsklärung und Vornahme einer bundesrechtskonformen Interessenabwägung an die Baudirektion zurückzuweisen. Eventuell ist auf die Eignungsgebiete im Zürcher Weinland zu verzichten.

Freie Entscheidung der Waldeigentümer 

Waldeigentümer sollen frei entscheiden können, ob sie ihren Wald für Windkraftanlagen oder die dafür notwendige Erschliessung und Infrastruktur zur Verfügung stellen möchten. 

Keine Enteignungen für Windkraftprojekte

Wir lehnen Enteignungen oder indirekten Druck auf Grundeigentümer zur Realisierung von Windkraftanlagen ab. Wenn der Richtplan genehmigt ist, haben Grundeigentümer und Gemeinden kaum noch eine rechtliche Handhabe sich gegen Standorte erfolgreich zu wehren.

Mitsprache der Standortgemeinden 

Die Gemeinden müssen bei der Planung von Windkraftanlagen ein Mitspracherecht behalten. Lokale Volksentscheide und Gemeindeautonomie dürfen nicht unterlaufen werden.

Sorgfältige Prüfung und Entwicklung von Alternativen 

Andere Formen der erneuerbaren Energie – insbesondere Solarenergie – können häufig deutlich effizienter und mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft umgesetzt werden. Um diese voll nutzen zu können sind effiziente Speichermöglichkeiten zu entwickeln. Anderseits besteht gemäss Studien des Bundes nach wie vor ein immenses Stromsparpotential, dieses muss aktiv angegangen werden. Auf den Bau von nicht dem Schweizer Markt dienenden Rechenzentren ist zu verzichten.